Schulordnung

Schulordnung
Schulordnung der Schule Börgermoor

Wir alle verbringen einen großen Teil des Tages in der Schule. Das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum bringt Herausforderungen mit sich, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Dazu gehört vor allem die Bereitschaft, miteinander zu sprechen, den anderen als Partner zu achten und sich tolerant zu verhalten.
Damit wir uns alle in der Schule wohlfühlen können, müssen folgende Regeln der Schulordnung von allen eingehalten werden.

Verhalten vor Schulbeginn und nach Schulschluss:

• Der Busbahnhof bildet eine besondere Gefahrenquelle. Jeder/ jede hat sich an die Anweisungen
   der Aufsicht zu halten. Es darf nicht gedrängelt oder gestoßen werden. Alle bleiben auf dem
   Fußweg, bis der Bus steht.
• Den Anweisungen des Busfahrers/ der Busfahrerin ist Folge zu leisten. Er/ Sie ist für die Sicherheit
   im Bus verantwortlich und kann daher einzelne Fahrgäste vom Transport ausschließen.
• Im Bereich des Fahrrad- und Rollerstandes, der Parkplätze und der Bushaltestelle sind besondere
   Vorsicht und Rücksichtnahme geboten. Fahrräder und Motorroller sind an den vorgegebenen
   Plätzen abzustellen. Die Mensazufahrt ist unbedingt freizuhalten. Der Aufenthalt ist hier nur zum
   Bringen und Holen der Zweiräder gestattet. Die wenigen Abstellmöglichkeiten für Zweiräder vor
   dem Haupteingang sind unseren Gästen vorbehalten.
• Das Umherfahren auf dem Schulgelände (z.B. mit Inlinern oder Skateboards) ist nicht gestattet.
• Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht.

Verhalten auf dem Grundstück und im Schulgebäude:

• Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgelände im Eingangsbereich und gehen zügig auf
  den Schulhof durch.
   Mit dem 1. Klingeln stellen sie sich an ihre bekannten Aufstellplätze und warten dort auf ihre
   jeweiligen Lehrkräfte.
• Der Unterricht beginnt um 8.15 Uhr. Alle Beteiligten sind so rechtzeitig in ihren Klassenräumen,
   dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.
• Wegen der erhöhten Unfallgefahr sind in allen Fluren das Laufen bzw. Lauf-, Fang- und Ballspiele
   untersagt.

Verhalten in den Pausen:
• Die großen Pausen verbringen alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhöfen. Die Klassenräume
   werden abgeschlossen. Bei schlechtem Wetter können sie sich unter den Überdachungen des
   Schulgeländes aufhalten. Bei extrem schlechten Wetterverhältnissen können die Schülerinnen und
   Schüler mit ihren jeweiligen Fachlehrkräften in den Klassenräumen verbleiben (nach
   offizieller Durchsage).
• Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie werden nicht beschmutzt, weil alle Schülerinnen
   und Schüler die Toiletten zu Recht sauber vorfinden wollen. Wer Toiletten beschmutzt oder
   beschädigt, muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
• Beschädigungen und Gefahrenquellen müssen unverzüglich gemeldet werden. Diebstähle sowie
   Sachschäden am persönlichen Eigentum sind der Klassenlehrkraft zu melden.
• Die Nutzung von mobilen Endgeräten (Handy, Smartwatch, Tablet) ist in der Schule verboten
(Ausnahme: Chillraum Klassen 9/10), diese sind während der Schulzeit auszuschalten und in den Taschen aufzubewahren, auch und besonders zum Schutze der Schülerinnen und Schüler. Im Unterricht regelt die unterrichtende Lehrkraft Ausnahmen zur Nutzung. Technische Geräte wie MP3-Player, Spielekonsolen usw. sind nicht gestattet.
• Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Geräten wie z.B. Messer und Schusswaffen, aber
   auch von Feuerzeugen, Streichhölzern oder Knallkörpern ist absolut verboten.
• Wer Einrichtungen der Schule mutwillig oder absichtlich beschädigt, muss den entstandenen
   Schaden ersetzen.
• Der Schulhof ist zum Erholen und zum Spielen für alle Schülerinnen und Schüler da. Jeder/ Jede
   sollte Rücksicht auf seine / ihre Mitschülerinnen und -schüler nehmen. Das Ballspielen ist nur mit
   Gummibällen gestattet. Unter dem Abdach ist das Ballspielen verboten.
• Das Fußballspielen ist nur auf den dafür vorgesehenen Fußballfeldern erlaubt. Beim Fußballspielen
   auf dem übrigen Schulgelände wird der Ball abgenommen und im Lehrerzimmer verwahrt. Dort
   kann er nach Schulschluss abgeholt werden.
• Das Betreten der bepflanzten Beete ist nicht gestattet.
• Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr
   untersagt.
• Das Rauchen (hierzu zählt auch die Nutzung von E-Zigaretten und Vapes) und der Konsum
   alkoholischer Getränke oder Energydrinks ist auf dem Schulgelände (Busbahnhof, Fahrradständer,
   Sportgelände, Parkplatz usw.) verboten.
• Ein gesundes Frühstück fördert nicht nur die Entwicklung Ihres Kindes, sondern trägt auch dazu bei,
   dass Schülerinnen und Schüler sich konzentrierter am Unterrichtsgeschehen beteiligen können.
• Körperverletzungen jeglicher Art sowie Bedrohungen und sämtliche Formen von Mobbing werden
   empfindlich bestraft und rechtliche Schritte geprüft.
• Für Abfälle aller Art (Speisereste, Verpackungen, Getränkedosen etc.) sind die reichlich
   vorhandenen Abfallkörbe zu benutzen. Auf entsprechende Mülltrennung wird geachtet. Für die
   Sauberkeit an unserer Schule sind alle mit verantwortlich.
• Es ist generell nicht erlaubt, das Schulgelände während der Unterrichtszeit von 08.15 Uhr bis 16.00
   Uhr zu verlassen. Zum Unterricht gehören auch die Ganztagsangebote von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
Ausnahmen:
a) Schüler und Schülerinnen, die keinen Nachmittagsunterricht haben, die nicht in der
    Betreuung sind oder die kein Ganztagsangebot wahrnehmen, können direkt nach dem
    Unterricht das Schulgelände verlassen. Der direkte Weg nach Hause ist versichert.
b) Schüler und Schülerinnen, die nach der 4. oder 5. Unterrichtsstunde (nicht nach der 6.
    Std.) aus stundenplantechnischen Gründen unterrichtsfrei haben, aber zur 7. und 8.
    Stunde wieder in der Schule sein müssen, können auf Antrag der Eltern die Schule bis zum
    Nachmittagsunterricht auf dem direkten Weg nach Hause verlassen. Die Eltern versichern,
    ihr Kind rechtzeitig zum Nachmittagsunterricht wieder zur Schule zu schicken. Der Antrag
    plus Versicherung ist der Klassenlehrkraft vorzulegen. Liegt der Antrag nicht vor, dürfen
    Schüler und Schülerinnen das Schulgelände zwischen Unterrichtsschluss nach der 4. bzw. 5.
    Stunde und dem Nachmittagsunterricht nicht verlassen.
• Schülerinnen und Schüler, die nach den Pausen Unterricht in einem anderen Fachraum haben (z.B.
   Chemie und Physik, Sport, Hauswirtschaft, Technik und Informatik) nehmen ihre dafür benötigten        
   Materialien mit in die Pause.
• Besondere Vorkommnisse in den Pausen werden von der Lehrer- oder auch Schüleraufsicht
   geregelt.

Verhalten im Unterricht:
• Der Unterricht findet in einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung statt.
• Die Schülerinnen und Schüler sollen aktiv, aufmerksam und konzentriert am Unterricht teilnehmen.
• Während der Unterrichtszeit verhält sich jeder/ jede auf den Fluren und auf dem Schulgelände so,
   dass der Unterricht nicht gestört wird.
• Jede Schülerin und jeder Schüler sorgt für Sauberkeit und Ordnung an ihrem bzw. seinem
   Arbeitsplatz und im Unterrichtsraum.
• Zusätzlich werden Klassendienste von den Lehrkräften eingerichtet, besonders Energieteams
   achten auf den richtigen Umgang mit Energie.
• Während des Unterrichts wird nicht gegessen und getrunken, Ausnahmen regelt die unter-
   richtende Lehrkraft.
• Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und die Räume
   ausgefegt, auch in den Fachräumen.
• Mäntel, Jacken, Mützen und Kappen werden in der Grundschule an die Garderobenhaken vor den   
    Klassenräumen gehängt. In der OBS können diese in den Klassenraum mitgenommen werden, aber
   es werden im Unterricht keine Kopfbedeckungen und Outdoorjacken getragen. Um angemessene
   und saubere Kleidung wird gebeten (z.B. keine ausgebeulten Jogginghosen, bauchfreie oder tief
   ausgeschnittene Shirts, Miniröcke und Hotpants …).
• Wertgegenstände werden mit in die Klasse genommen.
• Im Sportunterricht ist das Tragen von Uhren, Ketten, Ohrringen u.ä. aus Sicherheitsgründen nicht
   erlaubt. Zudem ist auf eine sichere, zweckmäßige und bequeme Sportbekleidung zu achten.
   Wechselkleidung ist mitzubringen. Dusch- oder Waschzeug ist dringend gewünscht.

Entschuldigungen und Beurlaubungen
• Unsere Schülerinnen und Schüler sollen bei Krankheit schon am 1. Tag ihres Fehlens fernmündlich
  entschuldigt werden. Fehlt ein Schulkind und liegt keine fernmündliche Entschuldigung vor, rufen
  wir von der Schule zurück. Dies dient auch der Sicherheit der Kinder.
• Die fernmündliche Entschuldigung muss durch eine schriftliche Entschuldigung ergänzt werden.
   Diese sollte nach der Genesung des Kindes mitgebracht werden und gilt als offizielle
   Entschuldigung. Nicht vorgelegte Entschuldigungen werden als „unentschuldigt“ gewertet.
   Schülerinnen und Schüler, die sich im Laufe des Tages krankheitsbedingt vom Unterricht
   abmelden, müssen von Erziehungsberechtigten (oder von ihnen beauftragten Personen) in der  
   Schule abgeholt werden. Es muss im Nachhinein eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
• Bei auffällig gehäuftem Fehlen verlangt die Schule ein ärztliches Attest.






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